Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist eine Verordnung in Deutschland, die das europäische Abfallverzeichnis (EAV) in nationales Recht umsetzt. Sie regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen. Die Hauptpunkte der AVV sind:
- Einteilung der Abfälle: Die AVV teilt Abfälle in verschiedene Kategorien ein, um ihre Behandlung, Entsorgung und Verwertung zu erleichtern. Diese Kategorien basieren auf der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie und enthalten spezifische Abfallarten mit entsprechenden Abfallschlüsseln.
- Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle: Die AVV unterscheidet zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Gefährliche Abfälle sind durch einen Stern (*) neben ihrem Abfallschlüssel gekennzeichnet. Diese Einstufung ist wichtig, da gefährliche Abfälle besonderen Vorschriften unterliegen.
- Abfallschlüssel: Jeder Abfallart ist ein spezifischer sechsstelliger Abfallschlüssel zugeordnet, der aus der Herkunft und der Art des Abfalls abgeleitet wird. Diese Schlüssel helfen bei der genauen Identifizierung und Dokumentation der Abfälle.
- Rechtliche Grundlage: Die AVV basiert auf der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) und ist in Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallverzeichnis-Verordnung umgesetzt.
- Ziel: Die AVV zielt darauf ab, die Abfallbewirtschaftung zu standardisieren und die Rückverfolgbarkeit und Sicherheit im Umgang mit Abfällen zu verbessern.
Zusammengefasst bietet die AVV eine strukturierte Methode zur Klassifizierung und Handhabung von Abfällen, um Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu fördern.