Die Begleitung von Wasserhaltungen durch einen Fachgutachter oder Betriebsbeauftragten ist bei Bauvorhaben, die in das Grundwasser eingreifen, von großer Bedeutung. Diese Fachperson stellt sicher, dass die Wasserhaltung – das temporäre Absenken des Grundwasserspiegels – fachgerecht, umweltverträglich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird. Die Aufgabe erfordert technisches Wissen, Überwachung und Berichterstattung.

  1. Aufgaben eines Fachgutachters / Betriebsbeauftragten:
    • Planung und Überprüfung der Wasserhaltung: Der Fachgutachter begleitet die Planungsphase und prüft, ob die Wasserhaltung auf der Grundlage der geotechnischen und hydrogeologischen Gutachten sinnvoll konzipiert ist. Er bewertet das vorgesehene Verfahren (z. B. Wellpoint-System, Pump-and-Treat-Verfahren oder Spundwände) sowie die Dimensionierung der Pumpen und Filterbrunnen.
    • Überwachung der Durchführung: Während der Bauarbeiten überwacht der Fachgutachter die korrekte Umsetzung der Wasserhaltungsmaßnahmen. Dies umfasst die regelmäßige Kontrolle der Pumpenanlagen, die Überwachung der Grundwasserstände und die Messung der abgepumpten Wassermengen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Baugrube trocken bleibt, ohne dass es zu negativen Auswirkungen auf die Umgebung kommt, wie Setzungen oder Schäden an Nachbargebäuden.
    • Einhaltung von Genehmigungen und Vorschriften: Der Betriebsbeauftragte sorgt dafür, dass alle wasserrechtlichen Auflagen und die wasserbehördliche Erlaubnis eingehalten werden. Dazu zählt die Überprüfung der zulässigen Grundwasserabsenkung, die Kontrolle von Grenzwerten und die Einhaltung von Schutzmaßnahmen zum Grundwasserschutz.
  2. Dokumentation und Berichterstattung:
    • Laufende Berichte: Der Fachgutachter erstellt während der Bauphase regelmäßige Berichte über die durchgeführten Maßnahmen, die gemessenen Wasserstände und die abgepumpte Wassermenge. Diese Berichte werden der zuständigen Wasserbehörde vorgelegt.
    • Abschlussbericht: Nach Abschluss der Wasserhaltung wird ein detaillierter Abschlussbericht erstellt. Dieser dokumentiert den gesamten Ablauf, bewertet die Effektivität der Maßnahmen und gibt Auskunft darüber, ob die gesetzlichen Vorgaben und Auflagen erfüllt wurden.
  3. Risikomanagement und Anpassungen: Sollten während der Bauarbeiten unerwartete Schwierigkeiten auftreten, wie starke Regenfälle oder unvorhersehbare Grundwasserbewegungen, ist der Fachgutachter dafür zuständig, Anpassungen an den Wasserhaltungsmaßnahmen vorzuschlagen und die Risiken für das Bauprojekt zu minimieren.
  4. Schutz von Umwelt und Infrastruktur: Ein wesentlicher Aspekt der Fachgutachtertätigkeit ist der Schutz der Umwelt und der umliegenden Infrastruktur. Dies beinhaltet die Überwachung von möglichen Setzungen in angrenzenden Gebäuden und die Vermeidung von Grundwasserverschmutzungen durch unsachgemäße Wasserhaltungen.

Durch die fachgerechte Begleitung einer Wasserhaltung durch einen Fachgutachter oder Betriebsbeauftragten wird gewährleistet, dass Bauprojekte sicher und umweltgerecht durchgeführt werden, während gleichzeitig Risiken für das Grundwasser, die Umwelt und die Infrastruktur minimiert werden.