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Wasserbezogene Bauvorhaben, die in das Grundwasser oder Oberflächengewässer eingreifen, erfordern in Deutschland eine wasserbehördliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis stellt sicher, dass der Eingriff mit den gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vereinbar ist und keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt hat. Häufig ist in diesem Zusammenhang auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder zumindest eine UVP-Vorprüfung erforderlich, um die ökologischen Auswirkungen zu bewerten.

  1. Antrag auf wasserbehördliche Erlaubnis: Bauvorhaben, die beispielsweise Grundwasser absenken, Wasser entnehmen oder Gewässer verändern, bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung. Der Antrag auf eine wasserbehördliche Erlaubnis muss umfassende Informationen enthalten, darunter:
    • Detaillierte Planunterlagen des Vorhabens
    • Angaben zu den geplanten Eingriffen in Gewässer oder Grundwasser
    • Technische Maßnahmen zur Minimierung von negativen Auswirkungen auf die Wasserressourcen
    • Geotechnische und hydrologische Gutachten
    • Maßnahmen zum Schutz des Wassers und zur Wiederherstellung des natürlichen Zustands nach Abschluss des Projekts

Die zuständige Wasserbehörde prüft den Antrag und stellt sicher, dass die Nutzung oder Veränderung des Wassers im Einklang mit dem Wasserhaushaltsgesetz und anderen relevanten Verordnungen steht. Eine wasserbehördliche Erlaubnis ist in der Regel an Bedingungen geknüpft, um den Schutz der Wasserressourcen zu gewährleisten.

  1. UVP-Vorprüfung: Für viele Bauprojekte muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden, um potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten. Die UVP-Vorprüfung (Screening) dient der Klärung, ob eine vollumfängliche UVP notwendig ist. Dabei wird anhand von bestimmten Kriterien wie der Größe des Projekts, der Art des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie der Empfindlichkeit des betroffenen Gebiets entschieden, ob das Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen haben könnte.

Für wasserwirtschaftliche Projekte wie den Bau von Staudämmen, großen Absenkungen des Grundwassers oder die Veränderung von Flussläufen kann eine UVP erforderlich sein. In der UVP-Vorprüfung wird festgestellt, ob das Vorhaben wesentliche Risiken für:

  • Ökosysteme und Artenvielfalt
  • Grundwasserqualität und -menge
  • Landschaftsbild und Naturhaushalt
  • Klima und Luftqualität
  • Anwohner und menschliche Gesundheit mit sich bringt.
  1. Verfahren und Entscheidungen: Falls eine UVP erforderlich ist, wird im Anschluss an die Vorprüfung eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, die alle potenziellen Umweltrisiken detailliert bewertet. Sollte das Vorhaben erhebliche negative Auswirkungen haben, können zusätzliche Auflagen oder Schutzmaßnahmen gefordert werden, um die Genehmigung zu erhalten.

Sowohl der Antrag auf eine wasserbehördliche Erlaubnis als auch die UVP-Vorprüfung sind wichtige Schritte, um sicherzustellen, dass wasserwirtschaftliche Projekte nachhaltig und umweltverträglich umgesetzt werden.