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Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist eine deutsche Verordnung, die auf dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) basiert. Sie dient dem Schutz des Bodens und der Sanierung von Altlasten. Die Hauptpunkte der BBodSchV sind:

  1. Ziel: Die BBodSchV zielt darauf ab, die Funktionalität des Bodens zu erhalten oder wiederherzustellen, Umweltgefährdungen zu verhindern und Altlasten sicher zu sanieren.
  2. Vorsorgewerte und Prüfwerte: Die Verordnung legt Vorsorgewerte und Prüfwerte für Schadstoffe im Boden fest. Diese Werte geben an, ab welchen Konzentrationen von Schadstoffen Maßnahmen erforderlich sind, um den Boden und das Grundwasser zu schützen.
  3. Maßnahmenwerte: Neben Vorsorge- und Prüfwerten gibt es Maßnahmenwerte, die festlegen, wann konkrete Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, um Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern.
  4. Sanierung und Sicherung: Die BBodSchV beschreibt Verfahren und Anforderungen für die Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen. Dabei wird zwischen Dekontaminationsmaßnahmen (zur Entfernung der Schadstoffe) und Sicherungsmaßnahmen (zur Verhinderung der Ausbreitung von Schadstoffen) unterschieden.
  5. Altlasten: Die Verordnung behandelt spezifisch den Umgang mit Altlasten, also kontaminierten Standorten aus früheren industriellen oder gewerblichen Nutzungen. Sie regelt die Untersuchung, Bewertung und Sanierung dieser Flächen.
  6. Untersuchungspflichten: Die BBodSchV legt fest, wann und wie Böden auf Schadstoffe untersucht werden müssen. Dies betrifft vor allem potenziell kontaminierte Flächen wie Industriebrachen oder Deponien.

Zusammengefasst bietet die BBodSchV einen rechtlichen Rahmen zum Schutz des Bodens und zur Bewältigung von Altlasten, um die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen.